Beratung zur erfolgreichen Vermietung von Ferienimmobilien auf Teneriffa
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Beratungsleistung
Beratung zur Vermietung von Ferienimmobilien: Ich begleite Sie bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Prozesses zur Vermarktung und Vermietung von Immobilien auf Teneriffa und auf den anderen Kanarischen Inseln. Mein Angebot beinhaltet:
Die persönliche Beratung und Analyse Ihrer aktuellen Situation, sowie die Beantwortung Ihrer Fragen im Zusammenhang mit der Vermietung von Ferienwohnungen:
- Entspricht meine bisherige Vermietungsaktivität den rechtlichen Anforderungen in 2023
- Welche Anforderungen erfülle ich bereits und welche muss ich noch erfüllen?
- Welche Plattformen sind für die Vermietung meines / meiner Objekte geeignet ?
Welche Alternativen Vermarktungsmöglichkeiten gibt es? - Wie kann ich alle administrativen Prozesse der Vermietung meiner Ferienimmobilie managen?
- Welche Software zur Automatisierung der Vermietung kann ich nutzen?
Das Vorgehen:
Erstmalig besprechen wir uns per Videokonferenz, einem Telefonat oder persönlich vor Ort
Beratungsdauer: 30-60 Minuten
Vorbereitung auf das Gespräch:
Am besten, Sie senden mir bereits vor dem Telefonat Informationen und ggf. Links zu Ihrem Objekt, falls Sie dieses bereits im Internet anbieten. Dadurch kann ich mich besser auf Ihre Situation einstellen und vorbereiten. Der Zeitaufwand für die Vorbereitung wird der Beratungszeit angerechnet. Dementsprechend kann das Beratungsgespräch auch kürzer als eine Stunde sein.
Organisationsaktivitäten im Zusammenhang mit der Vermietung einer Ferienimmobilie
Ziel: Die Beratungsleistung und Hilfe zur Umsetzung wird Sie in die Lage versetzen, die notwendigen organisatorischen Angelegenheiten mit den Behörden konkret umzusetzen. Am Ende erfüllen Sie alle Verpflichtungen, die sich aus der gesetzlichen Regelung des Real Decreto 933/2021 ergeben.
Umsetzung der Lösungen zur Vermietung von Ferienimmobilien
Die nachfolgenden Schritte sind notwendig, wenn Sie mit einer Vermietung neu starten oder bisher noch keine offizielle Registrierung Ihrer (Ferien-) Immobilie vorgenommen haben und alle Formalitäten digital – online vornehmen möchten. Für jeden Schritt biete ich Ihnen meine Hilfe zur konkreten Umsetzung an.
Schritt 1
- Antrag zur Ausstellung eines digitalen Zertifikats
- Begleitung zu den zuständigen Behörden
- Installation des digitalen Zertifikats auf Ihrem Computer
- alternativ: Installation auf Computer eines Bevollmächtigten
- Anleitung zur Verwendung des digitalen Zertifikats für die Bearbeitung von Formularen der kanarischen Verwaltung, als auch der spanischen Verwaltung.
Schritt 2
- Anmeldung einer touristischen Aktivität bei der zuständigen Behörde
- Anmeldung ihrer touristischen Aktivität bei der Guardia Civil
- Begleitung bei den Behördengängen
Schritt 3
- Anmeldung auf der Plattform des Innenministeriums
- Kommunikation mit den Behörden zur Lösung von Problemen
Schritt 4
Implementierung eines digitalen Prozesses mit Hilfe von Software und des Internets für die Erfassung aller geforderten Daten zur Registrierung von Gästen und zur Weitergabe an die Behörden. Insbesondere dieser Aspekt wird Ihnen dabei helfen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, den behördlichen Verwaltungsaufwand zu minimieren, damit Sie mehr Zeit für Ihre Gäste haben. Außerdem sparen Sie damit Kosten für die Verwaltung oder Beschäftigung von Dritten.
Hinweis:
Es wird keine steuerliche Beratung angeboten. Informationen zu den steuerlichen Regelungen dienen lediglich zur Information. Ich kooperiere gerne mit Ihrem Steuerberater oder biete die Vermittlung eines geeigneten Steuerberaters an.
Honorar
Mein Honorar richtet sich nach zeitlichem Aufwand und Komplexität. Grundlage zur Berechnung meines Honorars ist ein Stundensatz von 50 € zzgl. IGIC
Bitte beachten Sie: Je nach Komplexität des Sachverhalts kann ich nicht garantieren, dass alle Ihre Fragen in einem einzigen Beratungsgespräch beantwortet werden können.
Marketingleistungen zur erfolgreichen Vermietung einer Ferienimmobilie auf Teneriffa
Mein Angebot beinhaltet Erstellung einer ansprechenden Präsentation Ihrer Ferienwohnung/ Ferienhaus in Bild, Wort und Video für die Vermarktung im Internet und/ oder über Ihre eigene Website auf unterschiedlichen Buchungsportalen wie z.B. AirBnB, Booking.com etc.
Ich verfüge über professionelle Ausrüstung und Kreativität, um Ihre Ferienunterkunft professionell darzustellen. Ich bin selbst Vermieter von Ferienunterkünften und Superhost auf AirBnB und weiß worauf es ankommt. Sehen Sie sich meine Objekte gerne an:
Ferienwohnung auf Teneriffa Nord: Cliffhanger und Jacaranda
Individuelle Lösungen zur Vermarktung Ihrer Ferienimmobilie
Wenn Sie unabhängig von einer der großen Buchungsplattformen Ihre Ferienimmobilie selbst vermarkten wollen, biete ich Ihnen eine Buchungssoftware und individuelle Website an, mit deren Hilfe Sie Ihr Objekt selbst vermarkten können. Die Buchungssoftware beinhaltet eine Synchronisationsfunktion, die es ermöglicht, Buchungen mit anderen Kalendern der großen Buchungsportalen abzugleichen, um Doppelbuchungen zu vermeiden und Belegungspläne synchron zu halten.
Nach Installation der Software können Sie Ihr Objekt selbst managen. D.h. Sie erstellen eine eigene Website für eine oder mehrere Unterkünfte, stellen Bilder ein, beschreiben das Objekt. Zudem können Sie die Preise sehr flexibel definieren und auch die Buchung samt Bezahlung vornehmen.
Sehen Sie sich die Lösung auf meiner Website für die oben genannten Objekte an. Was Sie sehen, ist eine Umsetzung, die vielfältige Funktionen beinhaltet, die Sie zur Vermietung Ihrer Ferienimmobilie benötigen. Weiter Beschreibung der Funktionalitäten folgt in Kürze.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles Wesentliche zum Verständnis der neuen Regelung für die Vermietung einer Ferienimmobilie.
Leitfaden für Vermieter von Ferienunterkünften
Das Königliche Dekret – Royal Decreto 933/2021
Hintergrund: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Die Lizenz zur Vermietung einer Ferienimmobilie in Spanien
Die Anmeldung einer Ferienimmobilie
Privater Vermieter oder doch Hotelier? Das spanische Meldegesetz
Anmeldung von Reisenden bei der nationalen Polizei
Die Plattform SES Hospedajes
Die spanische Einkommensteuer für Nichtansässige (Modelo 210)