Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

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Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Plattform-Steuertransparenzgesetz in allen EU-Mitgliedstaaten! Ein sperriger Name hinter dem sich ein radikaler Umbruch verbirgt. 

Die EU-Mitgliedstaaten haben mit dem neuen Gesetz der Steuerhinterziehung den Kampf angesagt. Digitale Plattformbetreiber sind nun verpflichtet, die neuen Meldepflichten umzusetzen, die zu mehr Steuertransparenz beitragen sollen. Diese EU Richtlinie wird von allen 27 EU Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt, und somit auch in Spanien. 

Zum besseren Verständnis und Lesbarkeit des Gesetzes in deutscher Sprache verweise ich auf die Umsetzung in Deutschland. 

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung hat der deutsche Gesetzgeber zum Ende des Jahres 2022 beigetragen und die EU-Richtlinie 2011/16 EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich (bekannt als DAC7) in nationales Recht umgesetzt. Den kompletten Inhalt kann man im Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG) nachlesen. 

Was ist der Kern des Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)?

Das Gesetz verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde in Deutschland, das BZSt, zu melden. Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. 

Wer ist von der Regelung betroffen?

Alle Betreiber von digitalen Plattformen, auf denen Verkäufer “relevante Tätigkeiten” gemäß der Gesetzesdefinition anbieten und ausüben, müssen die Meldung abgeben. Dazu zählen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung von Verkehrsmitteln (Autos oder auch Ridesharing) sowie die Erbringung persönlicher Dienstleistungen (z.B. Besondere Erlebnisse auf AirbnB) und der Verkauf von Waren (z.B. ebay).

Nach den Berechnungen des Verbandes schaffen die Ferienhäuser „mehr als 37.000 direkte Arbeitsplätze und unterstützen 70.000 Familien auf den Kanarischen Inseln (plus Eigentümer und Verwalter)“. Darüber hinaus weisen sie darauf hin, dass „sie einen wirtschaftlichen Einfluss von mehr als 1.500 Millionen Euro haben, die vollständig in unserem Archipel verbleiben“ und dass dieser neue Versuch der Regulierung „mehr als 27% der Unterkünfte auf den Kanarischen Inseln betreffen wird“.

Was muss von den digitalen Plattformen gemeldet werden?

Gemeldet werden unter anderem Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer des Verkäufers, sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Ebenfalls müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert angegeben werden Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten.

Welche Konsequenzen hat die Meldepflicht der Plattformen für Vermieter von Ferienimmobilien?

Die digitalen Plattformen wie AirBnB, Booking etc. .müssen die Vermieter nun identifizieren und deren Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer an die zentrale Meldestelle in Irland übertragen. Von dort werden sie automatisch an die jeweiligen Finanzbehörden des Heimatlandes, bzw. des steuerlichen Wohnsitzes weitergegeben. 

Dies bedeutet für nicht-ansässige Bürger in Spanien, bekannt als Non-Residente, das sowohl das heimatliche Finanzamt von den Einkünften aus Vermietung der Ferienimmobilie erfährt, als auch die Hacienda de Tributos, das spanische Finanzamt. 

Die illegale Vermietung einer Ferienimmobilie, d.h. die Vermietung ohne Steuererklärung ist damit weitgehend ausgeschlossen. Vermieter, die keine Steuererklärung machen, riskieren nun sowohl im Land ihres steuerlichen Wohnsitzes erfasst zu werden, als auch in Spanien. Zur Klarstellung: Die Steuerpflicht auf Ferienimmobilien für nicht- Residenten bestand auch bereits vor Inkrafttreten des PStTG! 

Welche Steuern muss ich als Vermieter in Spanien bezahlen und wie viel?

Non-Residentes (nicht-ansässige) müssen Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie sowohl in Spanien als auch im Land ihres Hauptwohnsitzes versteuern. 

Zur Vermeidung der doppelten Besteuerung gilt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien. Daraus ergibt sich die Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuern auf die Steuerlast in Deutschland. Generell ergibt sich daraus eine Verrechnung. Falls die individuelle Steuerlast in Spanien höher ist als in Deutschland, fällt keine zusätzliche Steuer an, andernfalls sind ggf. noch Steuern aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland zu entrichten. Für die individuelle Berechnung der Steuern sollten Sie einen Steuerberater konsultieren. 

Generell gilt für die Versteuerung in Spanien: 

Die Einkünfte aus der Vermietung einer Ferienimmobilie sind pro Quartal, z.B. für den Zeitraum von Januar – März eines Jahres bis spätestens 20.4. des laufenden Jahres zu erklären und abzuführen. 

Die Steuererklärung erfolgt mit Hilfe des Modelo 210, welches das Finanzamt (Ministerio de Hacienda) auf seiner Plattform im Internet zur Verfügung stellt. Es kann dort ausgefüllt und digital abgegeben werden. Dazu ist allerdings ein digitales Zertifikat notwendig. 

Welcher Steuersatz gilt auf den Kanarischen Inseln für die Vermietung von Ferienimmobilien?

Auf den Kanaren fallen für EU-Bürger 19% an, nicht EU-Bürger (z.B. Schweizer und Briten) bezahlen 24% auf die Netto Einkünfte. 

Dieser Verpflichtung kann man ab 2023 nicht mehr entkommen, weil die Plattformen keine Auszahlungen mehr vornehmen dürfen, falls der Inhaber seine Steuernummer nicht angibt. Die erste Meldung über die Einnahmen werden von den Plattformbetreibern Ende des ersten Quartals 2023 gemeldet. 

Weitere Informationen zur Steuern findet sich hier….

Sie haben Fragen? Sie benötigen Unterstützung bei der Vermietung Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie mich umgehend und nehmen meine Beratung in Anspruch.

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