Real Decreto 933/2021 - Königliches Dekret 933/2021
Real Decreto 933/2021 – das Königliches Dekret 933/2021 vom 26. Oktober 2021 trat am 2. Januar 2023 in Kraft.
Das Dekret legt die Verpflichtungen zur Registrierung und Dokumentation von natürlichen oder juristischen Personen fest, die Unterkunfts- und Fahrzeugvermietungen durchführen Das Original kann man auf dem spanischen Staatsanzeiger, nachlesen und hier als PDF erhalten. Eine deutsche Übersetzung ist nicht verfügbar.
Ziel dieses königlichen Erlasses ist es, die in den Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Sicherheit vorgesehenen Melde- und Informationspflichten für natürliche oder juristische Personen zu regeln, die beruflich oder anderweitig Tätigkeiten der Unterbringung oder Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Fahrer ausüben.
Das Gesetz erlässt verbindliche dokumentarische Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Diese beinhalten im Wesentlichen die Erfassung, Speicherung und Übertragung persönlicher Daten von Gästen an die zuständigen Behörden. Dazu zählt ein sogenanntes Reisenden-Register das bei Ankunft von Gästen erstellt werden muss. Ebenso werden die Daten zur Bezahlung erfasst und gemeldet. Alle Daten müssen über einen Zeitraum von 3 Jahren vom Gastgeber gespeichert werden.
Welche Verpflichtungen gelten im königlichen Dekret 933/2021?
Das Königliche Dekret 933/2021 sieht diese grundsätzlichen Verpflichtungen vor:
- Dokumentarische Meldepflichten
- Unterlagenregistrierung
- Datenweitergabe
Im Annex des Gesetzes wird spezifiziert, welche Daten zu erfassen sind. Im Artikel SES Hospedajes sind diese Daten aufgeführt und erklärt, wie diese zu übermitteln sind.
Wer ist dafür verantwortlich, diese Informationen an die Behörden weiterzugeben?
Die Verpflichtung zur Datenweitergabe gilt sowohl für Plattformen als auch für Gastgeber. Alle Plattformen werden die Informationen zu allen Buchungen an die staatliche Behörden melden,. Als Gastgeber müssen Sie jedoch diese Daten auch den Behörden separat melden.
Gilt diese Verpflichtung für mich, wenn ich kein Spanier bin?
Ja, diese Verpflichtung gilt für alle Gastgeber mit Unterkünften in Spanien.Es gibt jedoch eine steuerrechtliche Unterscheidung bei der Vermietung von Ferienunterkünften, die sich nach dem Status des Vermieters richtet: Residenten machen eine jährliche Einkommensteuererklärung, Nicht-Residenten müssen pro Quartal eine Steuererklärung machen. Weitere Informationen dazu auf der Seite
Wenn ich Gästen in meinem Haupthaus eine Unterkunft anbiete, bin ich dann verpflichtet, die Daten meiner Gäste zu melden?
Ja, das sind Sie. Mit dem Ziel, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, ist die Registrierung von Gästen für alle Arten von Beherbergungsbetrieben in Spanien obligatorisch.
Wo muss ich meine Unterkunft registrieren, um die personenbezogenen Daten und Aufenthalte meiner Gäste zu melden?
Die Übertragung der Daten erfolgt auf der Website des spanischen Innenministeriums. Genau gesagt, ist es die Seite SES Hospedajes.
Sollten Sie Ihre Ferienimmobilie bisher noch nicht registriert haben oder es fehlen Ihnen die Zugangsvoraussetzungen, wie z.B. das digitale Zertifikat, dann lesen Sie im Leitfaden für Vermieter von Ferienimmobilien in Spanien die entsprechenden Seiten durch.
Welche Sanktionen sind vorgesehen, wenn ich dieser Meldepflicht nicht nachkomme?
Falsche Daten zu senden, Fehler bei Gästedaten, teilweise Unterlassung der Daten oder das verspätete Senden der Daten gelten als leichte Verletzung, und die Sanktionen reichen von 100 € bis 600 €. Nicht als Anbieter von Unterkünften registriert zu sein und/oder den Behörden keine Gäste zu melden, stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar und die Sanktionen reichen von 601 € bis 30.000 €.
Was kann ich tun, wenn ein Gast keine personenbezogenen Daten angeben möchte?
Prinzipiell gilt: Gäste, die sich nicht mit allen erforderlichen Daten ausweisen, können die Unterkunft nicht nutzen.
Wer kann mir Fragen beantworten und mir bei der Umsetzung helfen?
Wenn Sie meine Beratung auf Honorarbasis zum gesamten Prozess sowie für die Umsetzung in Anspruch nehmen möchten, dann kontaktieren Sie mich.
Kommentar zum Dekret:
Mit der Umsetzung des Königliche Dekrets verfolgt die spanische Regierung einen klaren Kurs: Die illegale Vermietung von Unterkünften wird verhindert, Steuerhinterzieher werden verfolgt und die Kontrolle ist dank Datenaustausches der Behörden auf europäischen Niveau nun leicht möglich.
Vermieter von Ferienunterkünften werden nun den Hoteliers weitgehend gleichgestellt. Diese sind aufgrund ihres rein kommerziellen Betriebs von Beginn an ein “Unternehmen”. Die ursprüngliche Idee der Vermietung der eigenen, privaten Unterkunft geht nun vollends verloren. Nachdem sich die Vermieterseite von Unterkünften in den letzten Jahren stark professionalisiert hat, z.B. wurden von Investoren viele kleine Boutique Unterkünfte speziell für diesen Markt entwickelt und professionelle Vermieter nahmen Kredite auf, um Immobilien zu finanzieren, die als private AirBnB Unterkunft vermietet werden sollten. Und klar, illegale Vermieter haben sich nicht an Gesetze gehalten und weder ihre Unterkunft registriert, Gäste gemeldet und Steuern hinterzogen. Mit all dem ist es nun vorbei.
Bedenklich ist jedoch, dass der Datenschutz hier massiv missachtet wird. Es sind viele personenbezogene Daten, die mit persönlichen Finanzdaten erhoben und lange gespeichert werden müssen. Ein Mißbrauch ist nicht auszuschließen. Auch der Aufwand für Gastgeber zur Erhebung und Übermittlung der Daten ist immens, wenn man nur eine bescheidene Unterkunft vermieten will. Mit diesen Maßnahmen will man Vermieter aus dem Markt drängen. Es ist auch in Diskussion, ob die privaten Vermieter in Bälde die Mehrwertsteuer (auf den Kanaren die IGIC) abführen müssen. Bislang gilt dies erst für Einnahmen von mehr als 30.000 €. Sollte dies auch kommen, müssen entweder die Preise steigen oder der Vermieter verdient weniger, wenn er die Kosten nicht auf die Kunden übertragen kann. Den Hoteliers sind die vielen privaten Vermieter ein Dorn im Auge, denn aus ihrer Sicht unterbieten diese die Hotels, die natürlich viel höhere Fixkosten haben. Wir werden sehen, wie sich die Dinge entwickeln. Ich werde Neuigkeiten zum Thema auf dieser Website veröffentlichen.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles Wesentliche zum Verständnis der neuen Regelung für die Vermietung einer Ferienimmobilie.
Leitfaden für Vermieter von Ferienunterkünften
Das Königliche Dekret – Royal Decreto 933/2021
Hintergrund: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Die Lizenz zur Vermietung einer Ferienimmobilie in Spanien
Die Anmeldung einer Ferienimmobilie
Privater Vermieter oder doch Hotelier? Das spanische Meldegesetz
Anmeldung von Reisenden bei der nationalen Polizei
Die Plattform SES Hospedajes
Die spanische Einkommensteuer für Nichtansässige (Modelo 210)