Lizenz zur Vermietung einer Ferienimmobilie in Spanien

Die Karte Herz Ass vor einem Kartenspiel
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Wie beantrage ich die Lizenz zur Vermietung einer Ferienimmobilie?

Wenn Sie über eine Immobilie verfügen, die sich zur Vermietung eignet, müssen Sie zunächst die Ferienimmobilie (span. Casa Vacacional ) bei der zuständigen Behörde anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Lizenznummer, die Sie wiederum für die Anmeldung bei der Guardia Civil und dem Innenministerium benötigen. 

Die Lizenznummer wird auch auf Plattformen wie z.B. AirBnB verwendet, um nachzuweisen, dass sie eine legale Unterkunft betreiben. Sollten Sie bisher noch keine Lizenz haben ist es dringend anzuraten, diese umgehend zu beantragen, da in Zukunft damit zu rechnen ist, dass die Vergabe von Lizenzen zur Vermietung von Ferienimmobilien auf den Kanarischen Inseln eingeschränkt oder verweigert werden kann. 

Erklärung über den Beginn der Tätigkeit zur Vermietung einer Ferienimmobilie

Sie erstellen eine Erklärung über den Beginn der Tätigkeit zur Vermietung einer Ferienimmobilie. Auf spanisch: Declaración responsable de inicio de la actividad de Vivienda Vacacional. Zuständig dafür ist die Abteilung für Tourismus, Kultur und Sport.

Wo melde ich meine Ferienimmobilie auf den Kanaren an?

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital auf elektronischem Weg im Netz der kanarischen Regierung . Um den Antrag stellen zu können, müssen Sie sich mit Ihrem digitalen Zertifikat anmelden. D.h. ohne Zertifikat geht es hier nicht weiter. 

Informationen über das digitale Zertifikat habe ich auf einer speziellen Seite zusammengefasst. An dieser Stelle nur kurz vermerkt. Jeder Residente und Nichtresidente erhält das Zertifikat kostenfrei. Voraussetzung ist eine NIE und eine persönliche Akkreditierung bei der Vergabe des Zertifikats. Ausgestellt wird es von der staatlichen Münz-und Geldanstalt FMNT. 

Welche Angaben sind zur Anmeldung einer Ferienimmobilie notwendig?

Folgende Daten sollten Sie bei Beantragung zur Hand haben: 

  • Katasternummer der Immobilie
  • Eigentümer und Vermieter
  • Anschrift der Ferienwohnung
  •  Angabe zur Anzahl der Schlafstätten
  • Telefonnummer zur Erreichbarkeit von Gästen im Zeitraum zwischen 08:00-20:00 (!),
  • Website der Ferienimmobilie (dies ist ein weiteres Pflichtfeld, ohne diese Angabe wird der Antrag nicht validiert und kann nicht eingereicht werden)!

Darüber hinaus bestätigt man mit Antragstellung, dass die Unterkunft über die Voraussetzungen und Einrichtungen verfügt, welche das Touristenministerium vorgibt. 

Steuerliche Voraussetzungen für die Anmeldung einer Ferienimmobilie auf den Kanaren

Um die Antragstellung abzuschließen, ist eine Angabe zu machen, wann die Anmeldung zur IGIC erfolgt. Da dies ein Pflichtfeld ist, kann ohne Angabe der Antrag nicht abgeschlossen werden. 

Wie melde ich mich zur IGIC an? 

Die Anmeldung zur IGIC erfolgt über das Modelo 400, was man über das Regierungsnetzwerk erhält und online ausfüllen kann. 

Welches Dokument erhalte ich nach erfolgreicher Anmeldung meiner Ferienimmobilie?

Wenn alle Informationen ordnungsgemäß eingetragen wurden, wird der Antrag validiert. 

Ist der Antrag korrekt, kann man ihn im nächsten Schritt unterschreiben. Dabei erfolgt die Unterschrift digital, d.h. mit dem digitalen Zertifikat, mit dem man bereits angemeldet ist. 

Danach erhält man eine Bestätigung (Declaración responsable de inicio de la actividad de Vivienda Vacacional) über die Registrierung bzw. der Aufnahme der Vermietungsaktivität:

Die Daten der Registrierung beinhalten:

Número general – allgemeine Vorgangsnummer

Número de registro – Registrierungsnummer RGE/xxx/2023 

Fecha y hora de registro Datum und Uhrzeit der Registrierung 17-feb-2023 12:24:57 

Número de Documento Electrónico (*) Eindeutige Dokumentennummer 

Es werden zwei PDF Dokumente zum herunterladen angeboten:

  • Dokument zur Bescheinigung der Eintragung in das allgemeine Tourismusregister 
  • Verantwortliche Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit von Ferienhäusern

In einem Dokument steht die Lizenznummer. Diese beginnt mit Die Lizenznummer beginnt mit einem VV

Bildschirmfoto einer Antragstellung

Ist das alles? Ja, vorerst. Nun ist man jedenfalls ein offizieller Vermieter einer Ferienwohnung und kann damit legal dieser Tätigkeit nachgehen. Damit einhergehend beginnen damit nun weitere Verpflichtungen, insbesondere die der Zahlung von Steuern aus Einnahmen der Vermietung. Und dies bedeutet für all diejenigen, die bisher keine Steuern bezahlt haben, eine gravierende Änderung. Alle natürlichen Personen, die keine steuerlichen Residenten sind, müssen jedes Quartal eine Steuererklärung machen und diese beim Finanzamt einreichen. 

Kann ich das vermeiden? 

Nein. Seit dem 1.1.2023 wird das königliche Dekret 933/2021 umgesetzt, das alle Vermieter von Ferienhäusern dazu verpflichtet, genaue Angaben zu Vermietungsaktivitäten zu machen. Wer dies nicht tut, macht sich strafbar und wird mit erheblichen Geldbußen belegt.

Bisher konnten alle, die keine Angaben machten, noch darauf hoffen, dass man ihnen nicht auf die Schliche kommt. Dies ist nun aber vorbei, denn mit dem 1.1.2023 tritt auch die lange geplante Initiative der europäischen Union in Kraft DOC7, die alle außereuropäischen Plattformbetreiber dazu verpflichtet, sämtliche Daten die im Zusammenhang mit der Vermittlung, Verkauf und Erbringung von Dienstleistungen einhergehen zu melden! D.h. alle Einkünfte, die der Vermieter mit seiner Unterkunft erzielt, werden gemeinsam mit den Angaben des Eigentümers an die Steuerverwaltung übergeben, die diese an die jeweiligen lokalen (spanischen) und nationalen (dem Wohnsitz des Vermieters) Finanzämter meldet. Weitere Informationen zu diesem Sachverhalten finden sich auf der Seite Plattform-Steuertransparenzgesetz . Zur Fragen der Steuerpflicht und Steuerdeklaration lesen Sie mehr auf der Seite Modelo 210 – die nicht-ansässigen Steuer. 

Wie geht es nach der Registrierung der Ferienimmobilie weiter? 

Sie benötigen das Dokument mit der Registrierung, um sich nun bei der Guardia Civil vor Ort im Gästeregister zu registrieren. Gemäß spanischem Meldegesetz  sind Sie verpflichtet, ihre Gäste innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in dort online zu registrieren. Wie das geht, lesen Sie auf der Seite das spanische Meldegesetz.

Sie benötigen Hilfe bei der Anmeldung und ihren Vermietungsaktivitäten? Kontaktieren Sie mich und nehmen sie meine Beratung in Anspruch 

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